KV-Freibetrag erhöht sich

Für die Krankenversicherungsbeiträge der Pflichtversicherten ändert sich ab 01. Januar 2024 der Freibetrag von 169,75 € auf 176,75 €. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Für Rentner, die von der Krankenkasse als Mehrfachbezieher von Versorgungsbezügen gemeldet wurden, kann der Freibetrag von unserer Pensionskasse erst berücksichtigt werden, wenn die Krankenkasse entschieden hat, dass der Freibetrag bei der Rente der Pensionskasse anfällt. Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherungsbeiträge.