Rente BONUS - Das Bonbon für Ihren Ruhestand

Seit 2002 haben Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

 

Die Ausgangssituation

Beschäftigte können vom Gehalt bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2024= 7.550 €) steuer- und sozialversicherungsfrei für die betriebliche Altersversorgung aufwenden.

Die Entgeltumwandlung erfolgt seit 2009 nicht mehr nur extern durch eine Direktversicherung, sondern über die Wuppertaler Pensionskasse (WPK).

Die junge Pensionskasse der BARMER verbindet in ihrem Altersvorsorgeangebot eine schlanke Verwaltung (ohne Außendienst, ohne Vertriebs- und Abschlusskosten) mit maximaler Sicherheit durch risikoarme Anlagen.

Beiträge

Ihr Mindestbeitrag beträgt nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der WPK 40 €, der Höchstbeitrag 302 € im Monat - Beiträge, für die weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Darüber hinaus können Beschäftigte weitere 4% der BBG RV im Monat steuerfrei ansparen (Beiträge für § 40 b EStG-Verträge werden angerechnet).

Die Zahlungen erfolgen monatlich aus Ihrem Bruttogehalt. Zusätzlich oder generell kann ein Beitrag auch jährlich (jeweils im November) abgeführt werden.

Erst in der Auszahlungsphase kommt es zu einer individuellen Besteuerung der Leistungen sowie einer Sozialabgabenpflicht. Diese nachgelagerte Besteuerung ist meist günstiger, da der persönliche Steuersatz im Alter eher niedriger ist.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

VL können problemlos für die Rente BONUS steuer- und sozialabgabenfrei genutzt werden. Sollte bereits ein VL-Vertrag existieren, so kann dieser ruhend fortbestehen und die vermögenswirksamen Leistungen können in die Rente BONUS einfließen. Das bedeutet: Sparen fürs Alter ohne Abzug vom Nettogehalt.


 

 








 


 

 








 

Eine Vergleichsberechnung von betrieblicher Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt durch Einsatz vermögenswirksamer Leistungen in die Rente BONUS zeigt folgende Tabelle:

Beitragsaufwand 1)

Ohne EU-Vertrag
mit VL-Vertrag

EU-Vertrag
statt VL-Vertrag

Bruttogehalt

3.000 €

3.000 €

Vermögenswirksame Leistungen

40 €

40 €

EU-Vertrag

-

40 €

weitere Entgeltumwandlung

-

33 €

Bruttogehalt nach Entgeltumwandlung

3.040 €

2.967 €

Steuer

355 €

338 €

Sozialversicherungs­beiträge

640 €

624 €

Nettogehalt

2.045 €

2.005 €

VL-Vertrag

40 €

-

Nettogehalt nach Abzug VL-Vertrag

2.005 €

2.005 €

Entgeltumwandlung

-

73 €

Auswirkung auf Nettogehalt

-

0 €

Leistungsausweis ab Alter 65 2) 6)

 

 

garantierte Rente 3)

 

65 €

Rente mit Gewinnanteilen 4) 5)

 

87 €

  1. Steuerklasse 1, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig

  2. Eintrittsalter 30; Exemplarisch für Versicherungsbeginn 15.07.2024 und Personen mit Geburtstagen zur Jahresmitte, die Höhe der monatlichen Altersrente ist abhängig vom Monat des Versicherungsbeginns, dem versicherten Altersrentenbeginn und dem Alter des Versicherungsnehmers zum Versicherungsbeginn.

  3. ohne Hinterbliebenenrente

  4. Differenz Zeile Nettogehalt nach Abzug VL-Vertrag aus Spalte 2 zu Zeile Nettogehalt nach Abzug VL-Vertrag aus Spalte 3

  5. Die eingerechnete Gewinnbeteiligung beruht auf der Annahme, dass der Gewinnbeteiligungssatz des Vorjahres auch bis zum Rentenbeginn gewährt werden kann.

  6. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erhöht die garantierte und voraussichtliche Rente.

Fazit:

Statt 40 € vermögenswirksame Leistungen in eine Anlageform des Vermögensbildungsgesetzes anzulegen, fließen bei gleicher Nettobelastung 80 € in die betriebliche Altersversorgung.

Warum ist das so?

Durch die Steuer- und Sozialversicherungspflicht des VL-Beitrages, den die BARMER leistet, bleiben nur circa 20 € netto übrig. Um den maximal staatlich geförderten VL-Beitrag von 40 € zu erreichen, müssten zusätzlich circa 20 € aus dem Nettogehalt aufgewendet werden. Wenn statt der VL eine betriebliche Altersversorgung gewählt wird, dann werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt. Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge werden auf diesen Beitrag nicht fällig. Zusätzlich ergibt sich aus diesen eingesparten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen ein weiterer finanzieller Spielraum für eine darüber hinausgehende Entgeltumwandlung in Höhe von 40 € (80 € minus 40 €) und das alles bei gleichem Nettoeinkommen.

Aufgrund des höheren Beitragsaufkommens erhöhen sich auch die Leistungen.

Auswirkungen auf die gesetzliche Rente 

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Somit werden weniger Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, was eine geringfügige Einbuße der gesetzlichen Rente zur Folge hat. Durch die höhere Rendite in der Rente BONUS wird dieser Nachteil allerdings ausgeglichen.

Anspruchsberechtigte

Grundsätzlich können alle Beschäftigte, auch Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, oder Angehörige eines Versorgungswerks die Entgeltumwandlung über die Rente BONUS nutzen. 

Rentenhöhe und -berechnung

Grundsätzlich ist die Höhe der Leistungen aus der Rente BONUS abhängig von der Höhe der monatlichen und/oder jährlichen Einzahlungen und von der Laufzeit der Einzahlungen.

Mit unserem Tarifrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, mit welcher monatlichen Rente Sie rechnen können oder wieviel Sie von Ihrem Bruttogehalt aufwenden müssen, um eine bestimmte Auszahlung sicherzustellen.


 
 








 

 
Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich und kostenlos ein individuelles Angebot.

Arbeitgeberwechsel

Für ab 1. Januar 2005 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen räumt § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) einen Rechtsanspruch auf Mitnahme des beim bisherigen Arbeitgeber beziehungsweise dessen Versorgungseinrichtung aufgebauten Rentenkapitals zum neuen Arbeitgeber beziehungsweise dessen Versorgungseinrichtung ein (sogenannte Portabilität). Übersteigt der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2024= 90.600 €), besteht jedoch kein Anspruch auf Übertragung. Ein Übertragungsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Ist eine Fortführung über den neuen Arbeitgeber nicht gewünscht, können Beschäftigte den Vertrag selbst (privat mit versteuertem Entgelt) fortführen oder den Vertrag beitragsfrei stellen.

Als Grundsatz gilt, dass Beschäftigte sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwerben.

Stärken

  • Drei Alternativen der Einzahlung:
    - Monatsbeitrag
    - jährlicher Einmalbeitrag
    - Monatsbeitrag + jährlicher Einmalbeitrag 
  • einmal pro Kalenderjahr ist eine Änderung des Beitrags möglich 
  • Beitragsfreiheit bei Krankengeldbezug  
  • bis drei Monate vor Rentenbeginn Wahlrecht, ob Hinterbliebenenversorgung erwünscht ist 
  • keine Abschluss- und Vertriebskosten, keine Provisionen 
  • Sicherheit: Die Pensionskasse unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • schlanke Verwaltung, geringe Kosten 
  • paritätische Besetzung der Vertreterversammlung und des Aufsichtsrates 
  • Überschüsse kommen (direkt) den Mitgliedern zugute

Individuelles Angebot

Für die Erstellung eines Angebots können Sie nachfolgende Angebotsanforderung herunterladen und uns ausgefüllt per Post oder E-Mail zusenden. Die Broschüre zu Rente BONUS mit allen Informationen finden Sie ebenfalls hier.


 
 








 

Post:
Wuppertaler Pensionskasse VVaG
Postfach 201062
42210 Wuppertal

E-Mail:
kundenbetreuungwpk@wuppertaler-pk.de

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für die Entgeltumwandlung.

Diese können Sie in der folgenden Datei einsehen und herunterladen:

Ihr Kontakt zu uns

Marc Oehler
Marc Oehler

Teamleiter Vertragswesen / Kundenbetreuung

Kontakt
Vanessa Grünewald
Vanessa Grünewald

Vertragswesen / Kundenbetreuung

Kontakt
Emily Reese
Emily Reese

Vertragswesen / Kundenbetreuung

Kontakt